Elisabeth `s 800. Geburtstag

Im Juli 2007 gedenken sowohl die katholische, als auch die evangelische Kirche dem 800. Geburtstag der Heiligen Elisabeth von Thüringen. Dabei steht naturgemäß die Erinnerung an ihre religiöse Spiritualität und die Nachhaltigkeit ihres caritativen Wirkens in jener Zeit im Vordergrund.

Der Runneburgverein Weißensee / Thüringen e.V. möchten mit seinen Veranstaltungen auf der Runneburg im thüringischen Weißensee (ca. 25 km nördlich von Erfurt) auch an die weltliche Seite Elisabeth´s erinnern. Als Kind am landgräflichen Hof erzogen und als Gattin des Landgrafen Ludwig IV. (der Heilige), werden sie Reisen in Begleitung ihres Mannes und sonstige Regierungsgeschäfte sicher auch auf die Runneburg geführt haben, die damals „Burg Weißensee“ genannt wurde.

Bei der Freilegung eines romanischen Brunnens unmittelbar vor dem Palas der Burg wurden 1989 zahlreiche wertvolle Fundstücke geborgen, die aus der Zeit der Landgräfin Elisabeth stammen und direkte Einblicke in die reichsfürstliche Lebenswelt der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gewähren. Diese können bereits in der Dauerausstellung im Schatzgewölbe der Runneburg besichtigt werden.

Hier die wichtigsten Lebensdaten der Heiligen Elisabeth von Thüringen:

1207-1220 Kindheit und Jugend

  • 07.07.1207 Elisabeth wird in Sárospatak (Sáros-Patak, Burg in Nordungarn), möglicherweise aber auch in Pressburg geboren
  • Sie ist die Tochter von König Andreas II. von Ungarn (1205-35) und Gertrud(e) von Kärnten-Andechs-Meran. So ist sie väterlicherseits arpadische Prinzessin. Ihr Bruder Bela folgte seinem Vater als Bela IV. auf den Thron. Die Schwester ihrer Mutter (ihre Tante) war die Heilige Hedwig, Frau von Herzog Heinrich I., dem Bärtigen, von Schlesien. Die Heilige Elisabeth (Isabel) von Portugal (+ 1336), die Frau des Tyrannen-Königs Diniz von Portugal war ihre Großnichte.
  • 1208 Hermann I., ludowingischer Pfalzgraf (1181-1215?/25.4.1217 in Gotha), nach dem Tod seines Bruders Ludwigs III. auch Landgraf von Thüringen (1190-1216?/1217), ein Kulturmäzen und Kopf der anti-welfischen Koalition, verheiratet mit Sophia von Bayern, schickte eine Botschaft nach Ungarn, um die Verlobung zwischen seinem ältesten Sohn Hermann und Elisabeth zu arrangieren.
  • 1211 Elisabeth kommt im Alter von vier Jahren zur Erziehung "in deutscher Umgebung" an den thüringischen Landgrafenhof.
  • Nach dem Tode seines Vaters Hermann I. wurde Ludwig IV. 1217 Landgraf von Thüringen.
  • 1213 Gertrud wurde von ungarischen Edlen ermordet. 1216 Hermann II. stirbt. Elisabeth wird mit Ludwig, dem zweiten Sohn (* 28.10.1200), verlobt und wächst mit ihm zusammen auf.
  • 1215/1217 Ihr väterlicher Beschützer, Hermann I. wird exkommuniziert, litt an Gedächtnisschwund und stirbt schließlich am 25.4.1217, unversöhnt mit der Kirche.
  • 1217 Ludwig IV. folgt ihm als Landgraf.

1221-1227 Mutter und Landgräfin

  • 1221 Ludwig IV. heiratet Elisabeth in der Eisenacher Georgenkirche. Kurz nach ihrer Hochzeit machte das Paar eine Reise nach Ungarn. Ludwig unterhielt enge Beziehungen zu Kaiser Friedrich II.
  • 1221 Die Nachfolger von Franz von Assisi (+ 1226) machen ihre erste Niederlassung in Deutschland auf. Bruder Rodeger, einer der ersten Deutschen, die unter dem Provinzial von Deutschland, Caesarius von Speier in den Orden eintraten, war eine zeitlang geistlicher Ratgeber von Elisabeth auf der Wartburg.
  • 1221 Die Halbschwester von Ludwig IV., Tochter seines Vaters Hermann aus erster Ehe, war mit dem Wettiner Dietrich dem Bedrängten, Markgraf von Meißen, verheiratet. Als dieser 1221 starb, riss Ludwig IV. die Vormundschaftsregierung für seinen minderjährigen Neffen Heinrich in der Mark Meißen an sich. Ludwig IV. wird so auch Regent von Meissen und der Ostmark.
  • 28.3.1222 Ihr Sohn Hermann II. (1222-41) wird auf der Creuzburg geboren. Er stirbt jung.
  • 1223 Als Jutta den Grafen Poppo von Henneberg heiratete, erhielt Ludwig IV. seinen Anspruch auf die Mark Meißen weiter aufrecht. Ludwig IV. marschiert in die Mark Meißen ein und besetzte u. a. Leipzig.
  • 1224 Die Streitigkeiten werden durch einen Friedensschluss auf der Neuenburg beigelegt, der Juttas Sohn Heinrich als zukünftigen Markgrafen von Meißen bestätigt.
  • 30.3.1224 Ihre Tochter Sophia (1224-84) heiratete Heinrich II., Herzog von Braband. Im thüringischen Nachfolgekrieg gewann sie für ihren Sohn Heinrich I., das Kind, Hessen.
  • 1225 Mit Hilfe von Elisabeth gründeten die Franziskaner 1225 ein Kloster in Eichenau. Bruder Rodeger, wie sein Schüler Jordanus berichtet, lehrte Elisabeth die franziskanischen Ideale.
  • 1225/1226 Im Frühling, als Überflutung, Hunger und Pest in Thüringen herrschte, weilte Ludwig in Italien (Cremona). Elisabeth versuchte die Geschäfte zu kontrollieren, und verteilte Güter und Getreide aus der Kornkammer unter den Armen. Unterhalb der Wartburg bildete 1226 sie ein Hospital (Siechenhaus) mit 29 Betten. Sie half neun hundert Armen täglich. Als Ludwig zurückkehrte, bekräftigte er alles, was Elisabeth getan hatte.
  • 1226 Meister/Magister Konrad von Marburg!/Magdeburg? wird Nachfolger von Bruder Rodeger als spiritueller Begleiter und Beichtvater von Elisabeth. Dieser war sehr asketisch, auch wenn er nicht zu einem Orden gehörte. Er wurde bekannt als Kreuzzug-Prediger und war gegenüber Elisabeth äußerst streng. Manche betonen: Ihr "Seelenführer" in ihren letzten Jahren ist ein strenger, asketischer Priester, der seinen Ehrgeiz darin sieht, "die Heilige zu einer Heiligen zu machen". Er verfolgt sie regelrecht mit seinen Bußübungen und geißelt sie schon für kleine "Vergehen" "bis aufs Blut". Als aber andererseits Elisabeth aus Überzeugung ganz arm sein will, von Tür zu Tür betteln gehen will, als sie öffentlich auf all ihren - ihr juristisch nach dem Tod ihres Mannes ja noch zustehenden Reichtum - verzichten will, muss er sie vom Altar wegziehen, um ihr (?) oder der Kirche(?) ihr Vermögen zu retten.
  • 1226 Ludwig IV. wird von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen für den Fall, dass sein Neffe, der unmündige Markgraf von Meißen, Heinrich, stirbt, mit den wettinischen Besitzungen belehnt, so dass die Ludowinger in diesem Falle die Markgrafschaft Meißen übernommen hätten, wozu es aber nie kam. Als Gegenleistung musste Ludwig dem Kaiser eine Teilnahme an dessen nächstem Kreuzzug zusichern.
  • 24.6.1227 Ludwig IV. bricht von Schmalkalden aus zum insgesamt Sechsten Kreuzzug mit Friedrich II. von Hohenstaufen nach Palästina auf.
  • 11.9.1227 Ludwig IV. stirbt auf dem Kreuzzug vor der Küste von Otranto (Italien) an Pest. Die Nachricht erhält Elisabeth erst im Oktober, kurz nachdem sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht hatte.

1227-1231 Witwe und Franziskanerin

  • 29.9.1227 Ihre Tochter Gertrude (1227-1297) wurde wenige Wochen nach dem Tod von ihrem Vater geboren und wurde Prämonstratenser-Äbtissin des Konvents von Altenberg, nahe Wetzlar. Manche Quellen sprechen von einem vierten Kind.
  • 1227 Da Hermann, Ludwigs Sohn, bei seinem Tod erst fünf Jahre alt war, übernahm dessen Bruder Heinrich Raspe IV. die Herrschaft über den Besitz der Ludowinger. Bis 1888 nahm man aufgrund des Zeugnisses von Dienern der Elisabeth im Prozess der Kanonisation an, dieser habe Elisabeth von der Wartburg vertrieben ihr die Witwengüter entzogen. Um 1888 "asserted" verschiedene "investigators" (Börner, Mielke, Wenck, E. Michael, etc.), dass Elisabeth die Wartburg freiwillig verließ, weil sie ihr Leben auf der Burg nicht so führen konnte, wie sie es für moralisch richtig hielt. Später versuchte Huyskens (1907) zu beweisen, dass Elisabeth doch von der Wartburg vertrieben wurde und man ihr einen Tag später die Kinder brachte, die allerdings bald, woanders untergebracht wurden. Elisabeths Tante, Matilda, Äbtissin des Benediktinerinnen-Klosters von Kitzingen bei Würzburg, nahm sich ihrer an und sandte sie zu ihrem Onkel Eckbert, Bischof von Bamberg. Dieser beabsichtigte eine neuerliche Heirat zu arrangieren, was Elisabeth aber ablehnte, zumal als die Überreste ihres Gemahls von Italien gebracht wurden, den sie schließlich beerdigte in der Familiengruft der Landgrafen von Thüringen im Kloster von Reinhardsbrunn.
  • 1228 Am "Good Friday" (Karfreitag) legte Elisabeth förmlich im Franziskanischen Haus von Eisenach ihre Gelübde ab. Von Konrad von Marburg erhielt sie das Klaid des Dritten Ordens des Heiligen Franziskus, als eine der ersten Tertiarinnen in Deutschland überhaupt.
  • 1228 Nachdem es ihr gelungen war, einen Teil ihrer Güter wiederzurückzugewinnen, verteilte sie einen Großteil davon unter den Armen und baute im Sommer das franziskanische Hospital in Marburg und kümmerte sich dort aufopferungsvoll und ohne Rücksicht auf ihre eigene Gesundheit für die Kranken. Das von Elisabeth begründete Hospital wurde später dem Deutschen Orden zugewiesen.
  • 17.11.1231 Elisabeth stirbt in Marburg
  • 19.11.1231 Beisetzung/Bestattung

1231-1235 Erste Wunder und Heiligsprechung

  • Angeblich schon am ersten Tag nach ihrer Bestattung begannen bei ihrem Grab in der Hospitalkirche die ersten Wunder gewirkt zu werden, vor allem Heilungswunder. Meister/Magister Konrad von Marburg verfolgte das Ziel, den Kanonisierungsprozess voranzutreiben und ihre Verehrung intensiv zu fördern. Bereits kurze Zeit nach dem Tod Elisabeths muss an der römischen Kurie ein Antrag auf Eröffnung des Kanonisationsverfahrens vorgelegen haben. Beigefügt war vermutlich ein Bericht über die ersten Wunderheilungen. Antragsteller war mit einiger Wahrscheinlichkeit eben Konrad von Marburg Völlig unbeteiligt an dem ersten Antrag dürfte dagegen die zuständige kirchliche Autorität, Erzbischof Siegfried III. von Mainz, gewesen sein, dessen territorialpolitische Auseinandersetzungen mit den Landgrafen um Oberhessen gerade zu diesem Zeitpunkt einem neuen Höhepunkt zustrebten. Auch sein späteres Interesse an der Heiligsprechung schließt eine Mitwirkung so gut wie aus. Konrad selbst konnte den Antrag insofern mit einer gewissen Berechtigung stellen, als er nicht nur als päpstlich bestellter Prokurator der Landgräfin in Rom kein Unbekannter wäre, sondern auch als Kreuzzugsprediger und Inquisitor hohe kirchliche Ämter bekleidete. Der eingegangene Antrag wie auch der Wunderbericht gaben dem Pönitentiar und Kaplan des Papstes, Raimund von Penaforte, der übrigens der 1234 promulgierten Dekretalensammlung Gregors IX. ihre endgültige Gestalt gegeben hatte, jedoch Anlass, sich an Konrad zu wenden, um nähere Informationen über die geschehenen Wunder einzuholen. Konrad kam dem Auftrag allerdings nicht sofort nach, ja er musste mehrfach dazu gemahnt werden. Grund dafür war wohl, dass er den Erzbischof von Mainz als die nächstzuständige kirchliche Autorität, vielleicht um spätere Hindernisse von dieser Seite wegen Übergehung zu vermeiden, unter allen Umständen an dem Heiligsprechungsverfahren mitbeteiligt sein lassen wollte.
  • 10.8.1232 Weihe von zwei Altären der neuen Kapelle des St. Franziskushospitals in Marburg, das Elisabeth gegründet hatte und wo sie auch beigesetzt war. Diese Weihe bot eine Gelegenheit, den Erzbischof Siegfried III. von Mainz für das Heiligsprechungsverfahren zu gewinnen. Die Kapelle, die einen ansehnlichen Bau von etwa 34 Metern in der Länge und 10 Metern in der Breite darstellte, war erst im Frühjahr 1232 begonnen worden und konnte daher im August des gleichen Jahres nur in sehr bescheidenen Teilen fertiggestellt sein. Aber für Konrad mag die Weihe der beiden Altäre in einem noch so bescheidenen fertigen Teil der Kirche die einzige Möglichkeit gewesen sein, den Erzbischof nach Marburg zu bemühen. Konrad hielt bei der Weihe selbst die Predigt und forderte dabei alle diejenigen, die durch Anrufung Elisabeths wunderbar geheilt worden seien, auf, am folgenden Tag in Gegenwart des Erzbischofs und der anderen anwesenden Prälaten über ihre Heilung mit beigebrachten Zeugen auszusagen. Es meldete sich daraufhin eine nicht geringe Zahl von Menschen, die behaupteten, durch die Anrufung Elisabeths geheilt worden zu sein. Der Erzbischof ließ, wenn auch unwillig, die Wunder, die glaubwürdig waren, aufzeichnen und den Bericht mit seinem Siegel und dem der anwesenden Prälaten, soweit diese ihr Siegel mit sich führten, versehen. Da der Erzbischof, der sich offensichtlich überfahren fühlte, jedoch wegen anderer dringender Geschäfte wenig Zeit hatte, war die Aufzeichnung der Wunder nur ganz summarisch erfolgt. Man hatte auch auf die Zeugen verzichtet, denen es bei dem Gedränge der Volksmenge zudem gar nicht möglich gewesen war, rasch genug zur Vernehmung zu kommen. Trotz aller Mängel hatte Konrad sein Ziel erreicht. Der Bericht an den Papst, der 60 Wunder umfasste und in die Bitte ausklang, die verstorbene Landgräfin in das Verzeichnis der Heiligen aufzunehmen, trug als Absender nicht nur seinen Namen, sondern auch den des Erzbischofs und der übrigen anwesenden Prälaten.
  • 1232 Konrad, der die Expedierung des Berichtes an die römische Kurie besorgte, übersandte zusammen (mit ihm auch eine kurze, von ihm verfasste Lebensbeschreibung Elisabeths, damit der Papst nicht nur über die durch sie geschehenen Wunder, sondern auch über ihr Leben genau unterrichtet sei. Er bezeichnete die kurze Lebensbeschreibung, die allerdings nur die Zeit umfasst, in der er Elisabeths Beichtvater war, d.h. die Jahre von etwa 1226 bis 1231, als "Summa vitae". Diese ist später mehrfach zu Kompilationen verwandt worden.
  • 13.10.1232 Papst Gregor IX., der den Wunderbericht und die Lebensbeschreibung von Konrad inzwischen erhalten hatte, beauftragte Erzbischof Siegfried von Mainz, Abt Raimund von Eberbach und Magister Konrad, ein neues Zeugenverhör der mitgeteilten Wunder durchzuführen. Wie kaum anders zu erwarten, war der Wunderbericht vom 11. August 1232 dem Papst zu wenig sorgfältig und korrekt, zumal Konrad selbst darin angedeutet hatte, dass alles in Eile erfolgt sei. Für das neue Zeugenverhör fügte der Papst seinem Schreiben ein Formular bei, das den Ablauf der Vernehmungen bis ins einzelne festlegte. Es verlangte von den Zeugen genaue Angaben darüber, wie sie das Wunder erfahren hätten, wann, wo und in wessen Gegenwart es geschehen sei. Außerdem sollten sie bezeugen, wer dabei angerufen worden sei und mit welchen Worten dies geschehen sei. Auch Name und Herkunftsort des wunderbar Geheilten sollten angegeben werden. Für den Fall, dass ein Zeuge den betreffenden Geheilten schon vorher kannte, sollte er angeben, wie viele Tage vor dem Wunder er ihn gesehen habe und wie lange dieser krank gewesen sei. Während das päpstliche Schreiben vom 13. Oktober 1232 nur kurz den Auftrag enthält, nach dem beigefügten Formular zu verfahren, beinhaltet ein päpstliches Schreiben vom folgenden Tag die eigentliche Kommission. Der Papst gibt hier den Adressaten den Auftrag, über Leben, Lebenswandel und Wunder Zeugen zu vernehmen, deren Aussagen aufzuzeichnen und so lange versiegelt aufzubewahren, bis ein neues päpstliches Schreiben dazu auffordere, die Zeugenaussagen durch eine Gesandtschaft dem Papst vorlegen zu lassen. Papst Gregor IX. kannte im übrigen Elisabeth von Thüringen. Es existiert sogar ein Brief von ihm an sie.
  • 1233 Die Deutschen Ritter gründeten in Marburg ein Haus.
  • 1233 Die Kommissare kamen zu Jahresbeginn ihrem Auftrag nach und verhörten über 600 Zeugen. Zunächst wurden die Vernehmungen von den drei päpstlichen Beauftragten durchgeführt. Als der Erzbischof und der Abt später durch andere Aufgaben beansprucht wurden, setzte Magister Konrad mit Hilfe einiger Welt- und Ordenskleriker die Arbeit fort, bis der letzte Zeuge vernommen war. Jeder einzelne Wunderbericht wurde auf einem eigenen Pergament aufgezeichnet und durch die Examinatoren, die die betreffenden Zeugen verhörten, beglaubigt. Von den Kommissaren war, soweit sich ersehen lässt, immer nur einer bei den Aussagen über ein Wunder anwesend. Doch wurde stets ein weiterer Welt- oder Ordensgeistlicher hinzugezogen. Die Kommissare hatten sich ihre Arbeit also geteilt und verhörten wahrscheinlich zur gleichen Zeit. Am besten geben die unvollständig erhaltenen Protokolle über die Arbeit des Abtes Raimund von Eberbach Aufschluss. Ihm stand als Notar der Mönch Wilhelm zur Seite, der Konventuale seines Klosters war. Abt Raimund litt seit langem an heftigen Rückenschmerzen und war nach Marburg gereist mit dem Gedanken, sein Amt niederzulegen. Am Grab der hl. Elisabeth wurde er jedoch selbst geheilt. Neben dem Mönch Wilhelm zog er noch den Priester Dietrich von Elsoff, den Priester Hermann und den Schreiber Helwich zu einzelnen Vernehmungen hinzu. Abt Raimund scheint der eifrigste der Kommissare gewesen zu sein. Denn von den 105 Wundern, die aufgezeichnet wurden, stammen allein 43 aus den von ihm durchgeführten Verhören.
  • Ende Februar/Anfang März 1233 Nach dem Willen des Papstes sollten die Protokolle zunächst von den Kommissaren verwahrt werden, bis sie durch ein neues Mandat aufgefordert würden, die Aufzeichnungen an die Kurie überbringen zu lassen. Doch Magister Konrad glaubte, sich über die päpstliche Anweisung hinwegsetzen zu können, und übersandte eine Abschrift der gesamten Protokolle sofort nach Beendigung der Zeugenverhöre an die römische Kurie. In der Form dieser Abschrift und in der Reihenfolge, wie sie die Wunder aufführt, sind die Protokolle der Zeugenaussagen erhalten. Die Abschrift entbehrt jeder systematischen Ordnung. Vielmehr schrieb Konrad die Protokolle so ab, wie sie in seine Hände kamen. Mit der Abschrift der Protokolle der Zeugenaussagen gelangte auch die kurze Lebensbeschreibung Elisabeths aus der Feder Konrads ein zweites Mal an die römische Kurie, dieses Mal jedoch als amtlicher Bericht einer päpstlichen Kommission. Papst Gregor IX. hatte, wie oben erwähnt, der Kommission auch den Auftrag gegeben, über Leben und Lebenswandel der verstorbenen Landgräfin Zeugen zu vernehmen. Die Kommission hatte sich dieses Auftrags entledigt, indem sie hierzu im wesentlichen nur die familia religiosa Elisabeths, d.h. die Dienerinnen des von ihr gegründeten St. -Franziskushospitals in Marburg, verhörte. Als Grundlage diente dabei von vornherein die kurze Lebensbeschreibung, die Konrad verfasst hatte. Da sich beim Verhör kein Grund zu einer Berichtigung oder Ergänzung der Lebensbeschreibung ergab, nahmen die Kommissare diese samt dem früheren Brief Konrads fast wörtlich in ihren Bericht an den Papst auf. Nach der Übersendung des Berichts der Kommission an Papst Gregor IX. durch Konrad von Marburg geriet das Kanonisationsverfahren plötzlich ins Stocken. Die Gründe dafür mögen sehr verschieden gewesen sein. Dass Konrad sich über die päpstliche Anordnung hinweggesetzt und die Aufforderung, den Bericht zu übersenden, nicht abgewartet hatte, dürfte dabei kaum von Gewicht gewesen sein.
  • 30.07.1233 Wesentlicher war vermutlich, dass seit der Ermordung Konrads von Marburg am 30. Juli der eigentliche Initiator der Heiligsprechung Elisabeths fehlte. Dazu mag die gerade zu diesem Zeitpunkt immer schwieriger werdende Position des Papstes in Rom gekommen sein, die ihn schließlich zwang, die Stadt zu verlassen und in anderen Städten des Kirchenstaates zu residieren.
  • 1234 Ein Jahr später änderte sich die Situation insofern, als jetzt der Deutsche Orden Hüter des Grabes der verstorbenen Landgräfin wurde. Der Schwager Elisabeths, Konrad von Thüringen, hegte große Sympathien für diesen Orden. Das überaus große Interesse, das gerade Konrad und mit ihm der Deutsche Orden am weiteren Verlauf der Heiligsprechung zeigten, lässt den berechtigten Schluss zu, dass von dieser Seite das Verfahren von neuem in Gang gesetzt wurde.
  • Sommer 1234 Konrad von Thüringen hält sich persönlich an der Kurie auf und ließ das St.-Franziskushospital in Marburg und die dortige Pfarrkirche durch den Papst dem Deutschen Orden übertragen. Die Bulle, die am 1. Juli 1234 darüber ausgestellt wurde, erwähnt bezeichnenderweise, dass die Übereignung auch im Hinblick auf die in der Spitalskapelle ruhende und von den Gläubigen bereits sehr verehrte Landgräfin Elisabeth erfolgt sei. Konrads Aufenthalt an der Kurie scheint bis in den Herbst des Jahres 1234 gedauert zu haben.
  • 11.10.1234 Es erscheint eine päpstliche Bulle, durch die schließlich die letzte Phase des Kanonisationsprozesses eingeleitet wurde. In dieser Bulle beauftragte Gregor IX. den Bischof Konrad von Hildesheim, dem er nach der Ermordung Konrads den Schutz des Spitals in Marburg übertragen hatte, außerdem Abt Hermann von Georgenthal und Abt Ludwig von Hersfeld, die Protokolle der früheren Kommission innerhalb von fünf Monaten durch eine Gesandtschaft an die Kurie überbringen zu lassen. Für den Fall, dass die Protokolle nicht mehr vorhanden seien, gab er die Anweisung, dieselben Zeugen noch einmal und nach Möglichkeit weitere Zeugen unter Hinzuziehung rechtskundiger Männer zu verhören und die Protokolle über die Aussagen ebenfalls in der genannten Frist versiegelt zu übersenden.
  • 14.10.1234 Es dürfte wohl kaum ein Zweifel daran bestehen, dass Konrad auch mit diesem Erlass im Zusammenhang steht. Denn am 14. Oktober verlieh Papst Gregor IX. dem Kloster Reinhardsbrunn, der damaligen Grablege der Landgrafen von Thüringen, darunter auch des Gemahls der hl. Elisabeth, Ludwigs IV., einen Ablass und drei Tage später auf Bitten Konrads dem Abt das Recht der Pontifikalien.
  • November 1234 Konrad, Landgraf von Thüringen und Schwager von Elisabeth, tritt dem Deutschen Orden bei.
  • Die Protokolle der früheren Kommission lagen zwar noch vor, aber dennoch begnügten sich die Kommissare nicht einfach mit ihrer Übersendung, sondern führten ein neues Verhör durch. Etwa zur gleichen Zeit ließ der Papst der neuen Kommission die Protokolle der früheren Kommission, die Magister Konrad in Abschrift übersandt hatte, durch den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza, zuschicken. Außerdem ordnete er an - das betreffende Schreiben ist verlorengegangen-, dass die kurze Lebensbeschreibung der Landgräfin aus der Feder Konrads durch wirkliche Zeugenaussagen ersetzt würde.
  • 01.01.1235 Die Kommissare setzten als Termin für das neue Verhör den 1. Januar fest. An diesem Tag sollten alle, die durch Elisabeth Heilung gefunden hätten, sich mit Zeugnissen ihrer Prälaten und Pfarrer in Marburg einfinden. Bischof Konrad ließ sowohl Zitation als auch Termin in mehreren Bistümern und in großen Städten kraft päpstlicher Vollmacht bekannt geben. Nach dem in diesem Punkt ohne Zweifel ein wenig übertreibenden Traktat der Kurie über die Heiligsprechung Elisabeths, von dem später noch die Rede sein wird, sollen viele Tausende der Aufforderung gefolgt sein. Von den Kommissaren erschienen nur Bischof Konrad II. von Hildesheim und Abt Hermann von Georgenthal, während Abt Ludwig von Hersfeld aus unbekannten Gründen fernblieb. Nach dem päpstlichen Mandat genügte es übrigens, wenn der Bischof mit einem der beiden Äbte das Verhör durchführte. Wahrscheinlich fand zunächst das Verhör derjenigen statt, die über das Leben der Landgräfin aussagen konnten. Dafür kamen wiederum in erster Linie die Dienerinnen des St. -Franziskushospitals in Marburg, Irmgard, Elisabeth und Hildegundis, und die beiden Frauen aus dem Gefolge Elisabeths, Isentrud und Guda, in Frage. Das sehr eingehende Verhör scheint von zwei Schreibern aufgezeichnet worden zu sein, was wiederum auf eine Arbeitsteilung schließen lässt. Während der erste die Aussagen der Guda und der Isentrud sowie einen Teil der Aussagen der Elisabeth aufzeichnete, schrieb der zweite die Aussagen der Irmgard, die restlichen Aussagen der Elisabeth, die Aussagen der Hildegundis, des Pfarrers von Marburg und der anderen Zeugen auf. Die Zeugen machten ihre Aussagen offenbar so, wie sie ihnen Gedächtnis und Bildungsgrad eingaben, meist ohne jede Ordnung, weshalb die Kommissare auch nicht alle Aussagen, sondern nur ausgewählte Abschnitte aus den Protokollen an den Papst sandten. Die Protokolle der Aussagen zum Leben der hl. Elisabeth sind in zwei Fassungen erhalten, einer ursprünglichen, kürzeren Form und einer wenige Jahre später entstandenen längeren Überarbeitung. Das Verhör über die Wunder wurde vermutlich ähnlich durchgeführt wie das im Jahr 1233, d.h. unter Mitwirkung von Schreibern und rechtskundigen Beisitzern. Wie damals wurden auch jetzt besonders Ordensgeistliche dazu herangezogen, unter denen neben Zisterziensern, Prämonstratensern, Dominikanern und Franziskanern jetzt auch Mitglieder des seit kurzem in Marburg ansässigen Deutschen Ordens vertreten waren. An neuen Wundern wurden 24 aufgezeichnet. Bei den Wundern, die bereits von der früheren Kommission aufgezeichnet worden waren, begnügte man sich damit, die beglaubigten Pergamentausfertigungen der Protokolle mit der Abschrift Konrads von Marburg zu kollationieren. Dabei schied man die Aussagen in drei Gruppen, nämlich in die vor dem Erzbischof Siegfried von Mainz, vor dem Abt von Eberbach und vor Konrad von Marburg ausgesagten Wunder. Jede Gruppe bildete einen Ordo für sich, und zwar in der Reihenfolge, wie sie die Abschrift Konrads aufwies. Die meisten der dort aufgeführten Zeugen waren beim zweiten Verhör nicht anwesend. Soweit die Zeugen jedoch erschienen waren, hielt man dies ausdrücklich fest und ließ sie ihre Aussagen von neuem bestätigen. Das gesamte Protokoll der Wunder wurde in vier Ordines eingeteilt, von denen der erste die Aussagen über die 24 neuen Wunder, der zweite die Aussagen über 43 Wunder vor dem Abt von Eberbach, der dritte die Aussagen vor dem Erzbischof von Mainz und der vierte die Aussagen vor Konrad von Marburg enthielt. Auch hier sind die Protokolle nicht vollständig erhalten. Doch würde ein vollständiges Exemplar an wesentlichen neuen Nachrichten kaum mehr bieten als die genaue Zahl der restlichen 62 Wunder, die vor dem Erzbischof bzw. vor Konrad von Marburg ausgesagt wurden. Abt Raimund von Eberbach erschien außerdem vor dieser zweiten Kommission nun selbst als Zeuge.
  • Bald nach dem Verhör machte sich die Gesandtschaft zur Überbringung der Protokolle an die päpstliche Kurie auf den Weg. Sie bestand aus dem Abt Bernhard des Zisterzienserklosters Buch, dem Kreuzzugsprediger Salomo, dem erst vor kurzem in den Deutschen Orden eingetretenen Landgrafen Konrad von Thüringen und einigen anderen Ordensleuten. Die Gesandtschaft traf den Papst in Perugia an, wo er seit dem Herbst 1234 residierte.
  • Zweite Maihälfte 1235: Gregor IX. ließ - ein deutlicher Hinweis dafür; dass die ältere Rechtsvorstellung, nach der Kanonisationen in die Zuständigkeit einer Synode oder einer ähnlichen Versammlung fallen, immer noch lebendig war - das gesamte Aktenmaterial vor ein Konsistonum bringen. Dieses fand in Gegenwart der lateinischen Patriarchen von Antiochien und Jerusalem, der Kardinäle, zahlreicher Erzbischöfe, Bischöfe und anderer Prälaten vermutlich in der zweiten Maihälfte statt. Nach der Verlesung der Protokolle sprachen sich alle Anwesenden für die Aufnahme der verstorbenen Landgräfin in das Verzeichnis der Heiligen aus. Damit war das eigentliche Prozessverfahren zu Ende.
  • 27.05.1235: Die Publikation (Heiligsprechung) der neuen Heiligen erfolgte am Pfingstfest. An diesem Tag zog der Papst mit den Patriarchen, Kardinälen und Prälaten, die auch am Konsistonum teilgenommen hatten, in einer feierlichen Prozession zur Dominikanerkirche in Perugia. Dort überreichte Konrad, Elisabeths Schwager, dem Papst und den übrigen anwesenden Würdenträgern große, dem gewöhnlichen Volk kleine Kerzen, die er später dem Dominikanerkonvent zukommen ließ. Der Kardinaldiakon verlas entsprechend dem vorgeschriebenen Ritus eine vermutlich Kurzgefasste Vita der neuen Heiligen und einen Bericht über die durch sie geschehenen Wunder. Die anwesende Volksmenge antwortete darauf mit rauschendem Beifall und dem Gesang des Tedeums. Gregor IX. ordnete die jährliche Feier ihres Todestages für die gesamte Kirche an und schrieb für diesen Tag ein von ihm selbst verfasstes Meß-Offizium vor, dessen Kollekte in der katholischen Kirche bis zur Liturgie-Reform im Zusammenhang mit dem zweiten vatikanischen Konzil stets am Fest der hl. Elisabeth gebetet wurde. Der kuriale Traktat, dem wir die genaue Kenntnis der letzten Phase des Kanonisationsverfahrens und der Feierlichkeiten bei der Heiligsprechung verdanken, erwähnt noch weitere Aktivitäten Konrads am Tag der Heiligsprechung. Zunächst lud er etwa 300 Mönche zum Essen ein und ließ zahlreichen Klöstern der Umgebung, vor allem den Klöstern der Minderbrüder, Brot, Wein, Fisch und Milchspeisen in reichem Maß zukommen. Außerdem ließ er im Namen des Deutschen Ordens an viele Arme Brot, Fleisch, Wein und Geld austeilen. Er selbst war am Tag der Heiligsprechung Gast des Papstes, was der Traktat als eine seltene Ausnahme vermerkt.
  • 30.05.1235 Der Papst verleiht der Kirche, die der Deutsche Orden in Marburg vor kurzem als künftige Grabeskirche der neuen Heiligen zu bauen begonnen hatte, einen Ablass.
  • 01.06.1235 Eine Bulle wird über die Kanonisation ausgestellt.

1235-2001 Verehrung

  • 04.06.1235 Der Papst bestätigt dem Deutschen Orden verschiedene Besitzungen, die diesem die Landgrafen Heinrich und Hermann von Thüringen geschenkt hatten.
  • 07.06.1235 Der Papst sendet der Königin Beatrix von Kastilien, einer Tochter des deutschen Königs Philipp, ein Schreiben, in dem er die hl. Elisabeth, die durch ihr Beispiel den Landgrafen Konrad und die böhmische Königstochter Agnes, ihre Verwandte, zu Ähnlichem begeistert habe, mit beredten Worten preist.
  • • 22.06.1235 Gregor IX. erteilt, vermutlich wiederum auf Bitten Konrads, dem Kloster Reinhardsbrunn das Privileg, dass ohne wichtigen Grund weder ein Mitglied des Klosters mit dem Bann noch das Kloster mit dem Interdikt belegt werden dürfe. Die letzte Phase des Kanonisationsprozesses war von gewissen Unstimmigkeiten begleitet, über deren eigentliche Ursache sich nur Vermutungen anstellen lassen. Die einzige Quelle hierfür ist der bereits mehrfach erwähnte kuriale Traktat über die Heiligsprechung Elisabeths, der mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von Raimund von Penaforte, d.h. einem der engsten Mitarbeiter des Papstes, verfasst wurde. Grund für die Abfassung des Traktats waren gewisse, nicht näher genannte Vorwürfe, gegen die der Verfasser den Papst verteidigen und ihm eine peinliche Exaktheit des Verfahrens und lauterste Gunst bescheinigen zu müssen glaubte. Die Vorwürfe scheinen aus Kreisen der Kurie selbst gekommen zu sein und könnten sich gegen eine in den Augen mancher Kurialen zu leichte Handhabung des Verfahrens und gegen eine zu große Begünstigung des Deutschen Ordens, die in der Tat nicht ganz von der Hand zu weisen ist, gerichtet haben. Wie dem auch sei, über Vermutungen ist bei der gegenwärtigen Quellenlage nicht hinauszukommen. Wie oben bereits erwähnt, fiel die Kanonisation der hl. Elisabeth genau in die Zeit, in der die Entwicklung des Verfahrens im Wesentlichen abgeschlossen war. Sie ist zudem die erste Heiligsprechung nach der Promulgation des »Liber Extra«, der das Kanonisationsrecht dem Papst allein reservierte. Gemessen an der Dauer des Verfahrens bei der letzten päpstlichen Kanonisation zuvor, bei der des hl. Antonius von Padua, der, am 13. Juni 1231 gestorben, bereits am 30. Mai 1232 von Gregor IX. heiliggesprochen wurde, beanspruchte das Heiligsprechungsverfahren der hl. Elisabeth eine verhältnismäßig lange Zeit. Doch ist die längere Dauer nicht nur auf die Verzögerung des Verfahrens nach dem Tod Konrads von Marburg zurückzuführen, sondern auch auf die wesentlich längere Zeit, die der erforderliche Schriftwechsel zwischen der römischen Kurie und Marburg benötigte. Die Durchführung des Kanonisationsverfahrens der hl. Elisabeth zeigt zugleich, dass man auf Seiten der kirchlichen Autorität, vom Erkenntnisvermögen des damaligen Menschen her betrachtet, in keiner Weise leichtgläubig vorging. Das Bemühen um Exaktheit ist um so höher zu werten, als »Kritik nicht die starke Seite des Mittelalters war« (W. Neuß).
  • August 1235: Der Grundstein für die schöne gotische Kirche St. Elisabeth in Marburg wird gelegt.
  • 01.05.1236 Kaiser Friedrich der II. wohnte der Erhebung der Gebeine der Heiligen bei. Dieser stiftete eine Krone, mit der der Leichnam gekrönt wurde und einen Becher. Die Krone befindet sich heute im Stadtmuseum in Stockholm.
  • 1236 Caesarius von Heisterbach O. Cist. schreibt die Vita S. Elisabethae.
  • 1240 Erbauung der Predigerkirche zu Ehren der Landgräfin
  • 1245 Der goldene Schrein zu Marburg wird mit der Inschrift versehen:"Gloria Teutoniae" - "Ruhm dem deutschen Lande".
  • 1249 Die Reliquien wurden im Chor der Kirche St. Elizabeth beigesetzt, der bis 1283 nicht konsekriert war. Die Wallfahrt wuchs so schnell, dass sie bald die Bedeutung erreichte, die mit dem Schrein von Santiago de Compostela vergleichbar ist.
  • 1289-1297 Die Hagiographie von Elisabeth wurde sehr stark beeinfluss durch Dietrich von Apoldas Vita S. Elisabeth, geschrieben.
  • 1348 Die Tochter Elisabeths, die Prämonstratenseräbtissin Gertrud wird heiliggesprochen.
  • 1539 Der Nachfahre Landgraf Philip, "the Magnanimous", Landgraf von Hesse, der ein Protestant wurde, wollte der Wallfahrt ein Ende setzen, indem er die Reliquien aus der Kirche vertrieb und den Deutschen Orden verbot. Doch die deutsche Bevölkerung verehrte Elisabeth weiter.
  • 1548 Die Reliquien kommen in einen anderen Schrein.
  • 1596 Der Elisabethbrunnen bei Schröck entsteht als geschichtsträchtige Stätte
  • 1907 Ein neuer Impuls ihrer Verehrung in Deutschland und Österreich kam durch die Feier ihres 700. Geburtstages.

Quelle:

http://www.helmut-zenz.de/hzelisab.htm#Lebensdaten

Wir bedanken uns bei Herrn Helmut Renz für die freundliche Unterstützung und empfehlen seine umfassende Internetpräsentation ausdrücklich für weitergehende Recherchen.

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