Die Burgen und Städte der Landgrafen von Thüringen als Stützpfeiler ihrer Macht
Die Ludowinger Stammtafel ( pdf - Dokument )
Das Geschlecht der Grafen ludowingischen Stammes hat in der Gesellschaft des hohen Mittelalters innerhalb knapp zwei Jahrhunderten einen erstaunlichen Aufstieg genommen. Sein Ahnherr, Ludwig der Bärtige (gest. um 1080), war um die Mitte des 11.Jahrhunderts nach Thüringen gekommen und hatte in einem Lande, das zwischen Adel und Kirche im wesentlichen aufgeteilt war, eine Herrschaftsbildung im kleinsten Ansatz gewagt, d.h. er ließ bei Friedrichroda Wald roden und legte sechs Dörfer an. Zugleich erbaute er für sein Geschlecht die Schauenburg (deren Trümmer noch heute, von der Natur überwuchert, zu sehen sind). Grundbesitz war im Mittelalter die Basis feudaler Macht, und so mussten die „Rodungsgrafen“ auf dessen Erweiterung aus sein. Sie nutzten dazu das probate Mittel der Heirat. Ludwig der Bärtige vermählte sich mit Cäcilie von Sangerhausen und erwarb damit Gebiet im südlichen Harzvorland. Sein Sohn, Ludwig der Springer, mehrte das Familiengut, indem er Adelheid, die Witwe des 1085 ermordeten Pfalzgrafen zu Sachsen, Friedrich III., heiratete. Dadurch fiel ihm der Besitz um Freyburg (Unstrut) zu. Seine beiden Söhne, Ludwig und Heinrich (Raspe), heirateten die Witwe bzw. Tochter des 1122 gestorbenen Grafen Giso IV., was dem ludowingischen Hause die zwar kleinen, aber ausbaufähigen Grafschaften Hessen und Bilstein einbrachte.
Wahrscheinlich zu Anfang des Jahres 1131 übertrug Kaiser Lothar III. (von Suplinburg) dem Grafen Ludwig die Würde eines Landgrafen von Thüringen.
Eine Landgrafschaft war ein Reichslehen (comitatus patriae) und sollte im Zuge des Ausbaus der Reichsverwaltung dazu dienen, die königl. Gewalt in einem bestimmten Gebiet zu sichern und auszubauen. Die Landgrafen galten als Glieder des Reiches (membra imperii) und nahmen an den Reichsgeschäften unmittelbar teil. Sie übten in Vertretung des Königs in Thüringen die volle Landeshoheit aus. Wie bedeutsam ihre Funktion war, wird deutlich, wenn man die Bündelung von landgräflichen Pflichten und Rechten ins Auge fasst, die in einer Art „Reichsstatthalterschaft“ wahrgenommen wurden. Der Landgraf war mit der Ausübung der hohen Gerichtsbarkeit über die freien Stände beauftragt. Diese Gerichtsgewalt war an die Landdingstätte Mittelhausen (später Landgericht) geknüpft, (die den Inhabern den Reichsfürstentitel sicherte). Der Landgraf hatte insbesondere über die Wahrung des Landfriedens zu sorgen, was zu einer Zeit, die das Fehderecht kannte, von besonderer Bedeutung war. Er hatte ferner die königlichen Rechte zu sichern und das Reichsgut im Lande zu betreuen. Er verwaltete die königlichen Regalien, d.h. er hatte die Aufsicht über Zoll, Münzen, Maße und Gewichte (sog. Maßpolizei) über Wildbann, Wald, Gewässer und Bergwerke, er hatte das Geleitrecht im Lande, Burgenbau und Grundstücksübertragungen bedurften seiner Genehmigung, unter seinem Schutz standen die Kirchen des Landes, er übernahm die Schutzherrschaft über Klöster, die keine anderen Vögte hatten, und zu eigenem Vorteil hatte er Anspruch auf Gerichtsbußen oder herrenlose Sachen und Personen.
Dadurch waren die Landgrafen als „Obergrafen“ (dem Rang von Herzögen nahe) über alle anderen Grafen Thüringens erhoben. Gewaltig stieg das Ansehen des ludowingischen Geschlechts, als Landgraf Ludwig II. („der Eiserne“) 1150 Jutta (Claricia), die Halbschwester des Staufers Friedrich, heiratete, der zwei Jahre später deutscher König wurde. Damit waren die thüringischen Landgrafen dem Herrscherhaus versippt, und wie wichtig das in jener Zeit war, geht aus der Bemerkung in einer Urkunde vom 30.3.1183 hervor, wo es heißt: “landesgravii, qui sunt imperatoris nepotes“.
Diese beiden Neffen Barbarossas, Ludwig und Hermann, standen denn auch treu auf Seiten ihres kaiserlichen Oheims bei dessen Auseinandersetzungen mit Heinrich dem Löwen. Thüringen hatte dabei - zwischen den welfischen Herzogtümern Sachsen und Bayern gelegen - eine hohe strategische Bedeutung. Als die beiden ludowingischen Neffen in der Schlacht vor Weißensee in die Gefangenschaft des Löwen gerieten, wurden sie von Barbarossa ausgelöst, und ihre Treue wurde 1179 dadurch belohnt, dass Landgraf Ludwig III. die Pfalzgrafschaft Sachsen (den Hassegau) sowie die Herrschaft über das Werra- und Leinetal (bis Göttingen) übertragen wurde. Als im Zuge des Verfahrens gegen Heinrich den Löwen durch Barbarossa der Reichfürstenstand neubestimmt wurde, war unter den 16 weltlichen Fürsten von allen Landgrafen nur noch der von Thüringen auf der Liste der principes.
Seit 1139 war das ludowingische Geschlecht mit dem staufischen im Bunde. Erst Landgraf Hermann I. (1190-1217), dessen politischer Wankelmut in einem merkwürdigen Gegensatz zu seinem vielgerühmten literarischen Mäzenatentum steht, ist den Staufern mehrmals untreu geworden und hat es mit den Welfen gehalten. Aber sein Sohn Ludwig IV., der Gatte der Heiligen Elisabeth, stand wieder treu zu Barbarossas Enkel, Friedrich II., bis dann nach Ludwigs Tod (auf dem Kreuzzug 1227) dessen Bruder Heinrich Raspe IV., den der Kaiser 1242 noch vertrauensvoll als Reichsverweser für seinen unmündigen Sohn König Konrad eingesetzt hatte, Friedrich II. in den Rücken fiel und sich 1246 von der päpstlichen Partei als Gegenkönig aufstellen ließ (was ihm den Schimpfnamen „Pfaffenkönig“ eingetragen hat. Er war sogar für eine Kaiserkrönung designiert, wie aus einem Brief von Papst Innozenz IV. vom 21. April 1246 hervorgeht). Diese kurze Skizze des Aufstiegs der Ludowinger aus den kleinen Anfängen einer „Rodungsgrafschaft“ bis in die Höhen der Reichspolitik schien mir zum Verständnis des Folgenden nötig. Und ein weiteres kommt hinzu.
Die gesellschaftliche Stellung der Landgrafen von Thüringen darf nicht zu der Ansicht verleiten, sie seien vom Besitzstand her Herren des gesamten Territoriums gewesen. Vielmehr war der Grundbesitz zum großen Teil in der Hand der Kirche und der Grafengeschlechter, und daran gemessen kann der ludowingische Besitz relativ bescheiden genannt werden.
Gegen die ständigen Bestrebungen der anderen Grundherren, ihren Besitz zu mehren, mussten sich die Ludowinger aus Eigeninteresse wehren. Sie mussten aber auch im Blick auf ihre landgräflichen Verpflichtungen gegenüber dem König ihre Machtpositionen m Lande festigen und damit sind wir beim eigentlichen Thema. Denn in diesem Prozess fiel den Burgen und Städten der Ludowinger eine wichtige Rolle zu. Waren die Burgen im Lande als Wehr- und Wohnbauten in der Mehrzahl die Sitze von Familien des niederen landsässigen Adels, meist als Höhenburgen landschaftsbeherrschend, den von den Grundherren abhängigen Hörigen und Leibeigenen gut sichtbar und „die da oben“ im Bewusstsein gegenwärtig haltend, so hatten die Anlagen des Hochadels eine andere Funktion. Sie waren ihm militärische Festpunkte mit einer Burgmannschaft und in strategisch wichtiger Lage. Sie waren zur Sicherung der Herrschaft vonnöten, und der Landesherr suchte sie nur auf, wenn es seine Regierungsgeschäfte erforderten.
Da verwundert es nicht, wenn es im Zuge des Landesausbaues eine regelrechte Burgenpolitik gab.
Das galt natürlich auch für die Ludowinger, und dies umso mehr, je höher sie im gesellschaftlichen Ansehen stiegen. Von der Schauenburg, ihrem Stammsitz, hatten sie ihren Ausgang genommen, aber bald griffen sie zur Sicherung ihres Gebietes nach Südwesten aus, bemächtigten sich eines Berges oberhalb Eisenachs und errichteten (der Sage nach 1067) die Wartburg auf dem Grund und Boden der Herren von Frankenstein.
Von dort oben griff eine Burgbesatzung im Jahre 1080 das Heer Heinrichs IV. an, das- nach der
Schlacht von Flarchheim auf dem Abzug - am Fuße der Burg eine Rast gehalten hatte. Durch die Hochzeit mit Adelheid konnte Ludwig der Springer an der Unstrut Fuß fassen und baute um 1100 die Neuenburg (oberhalb Freyburg/Unstrut) zu einer Anlage aus, mit der er die Fürsten der östlich angrenzenden Gebiete in Schach halten konnte und der umliegenden Bevölkerung Schutz gewährte. In diesem Zusammenhang erwähnt der Chronist, dass Ludwig die Wartburg zu einer unbezwinglichen Burg („inexpugnabile castrum“) ausgebaut habe. Welche militärische Bedeutung sie zu Beginn des 12.Jahrhunderts hatte, geht daraus hervor, dass Ludwig der Springer sie 1114 als Zeichen seiner Unterwerfung unter Kaiser Heinrich V. als Pfand herausgeben musste. Das sollte die Machtstellung des Ludowingers schwächen.
Spätestens seit 1155 (vielleicht schon seit 1138) bis 1227 gab es auf der Wartburg ein Grafengeschlecht, dass sich „von Wartberg“ nannte. Seine Vertreter sind zwar nicht als „Burggrafen“ bezeugt, aber das sie eine solche Funktion hatten, dürfte nicht zu bezweifeln sein. Mit Wartburg und Neuenburg hatten die Ludowinger im Südwesten und Nordosten Thüringens Eckpfeiler ihrer Macht geschaffen.
Die Ostflanke des Territoriums konnte um 1121 gestärkt werden, als ihnen Heinrich V. zur Bekräftigung eines Bündnisses die Eckartsburg (oberhalb von Eckartsberga) überließ. Sie lag günstig an der „Königsstraße“, die über den Finnepass führte. Die Ludowinger haben die Anlage im 12.Jahrhundert ausgebaut. Kurz vor 1149 erwarben die Landgrafen die Burg Thamsbrück, auf der der dritte Sohn Ludwigs des Springers seinen Sitz hatte.
Die Burg Gotha, einst auf dem heutigen stadtbeherrschenden Burgberg gelegen, ist zwar erst im Zusammenhang mit Landgraf Hermann I., der auf ihr 1217 starb, im Besitz der Ludowinger bezeugt, aber Landgraf Ludwig II. hat 1168 in Gotha geurkundet, und möglicherweise waren die Adligen, die 1109 mit der Herkunftsbezeichnung „de Gothaha“ begegnen, schon Burgmannen im Dienste der ludowingischen Grafen.
Von größter Bedeutung war das Ausgreifen der Landgrafen nach Weißensee. Es bleibe dahingestellt, was es mit dem sonderbar verharmlosenden Bericht der Reinhardsbrunner Chronik auf sich hat, wonach die Landgräfin Jutta sich 1168 auf dem Grund und Boden des Grafen von Beichlingen (in finibus iuris sui) ein Lustgärtlein (quasi viridarium) angelegt habe, um auf ihren Reisen zwischen der Wartburg und der Neuenburg ein wenig Rast zu machen. In Wahrheit deutet der
Vorgang darauf hin, dass der (Aus)Bau der „Runneburg“ in den Zusammenhang eines staufisch-ludowingischen Konzepts gehört. Weißensees günstige geographische Lage als „Straßensperre“ an der Sächsischen Pforte sicherte Barbarossa den Zugang zu seinen Pfalzen/Burgen Allstedt, Wallhausen, Tilleda, Kyffhausen und Goslar; es war zudem von strategischer Wichtigkeit im Blick auf die Auseinandersetzungen zwischen Staufern und Welfen.
Der geschichtliche Verlauf bestätigt das; Weißensee sollte fortan zur meistumkämpften landgräflichen Burg werden. Zugleich gehört es zu den Orten, an denen von den Ludowingern am meisten geurkundet worden ist, und das deutet zugleich auf die Rolle Weißensees im Rahmen der landesherrlichen Tätigkeit der Landgrafen. Zwei Jahre nach dem Weißensee-Datum erwarb Ludwig II. auf Anraten seines Schwagers Barbarossa durch Tausch von Graf Hermann von Orlamünde das
Allodium Creuzburg an der Werra. Es liegt nur wenige Kilometer von der Wartburg entfernt, aber seine geographisch-strategische Lage war ungleich günstiger, denn zwei wichtige Straßen kreuzten sich in ihrer Nähe: eine Seitenlinie der von Frankfurt/M. kommenden mit der alten Fernverbindung Köln-Meschede-Kassel-Erfurt-Leipzig. Die an diesem Kreuzungspunkt von den Ludowingern errichtete Burg stellte für sie nicht nur einen Brückenkopf zu ihren hessischen Besitzungen her, sondern sie passte auch in die Politik der Staufer, da sie im Gebiet zwischen den beiden welfischen Herzogtümern lag.
Seit 1176 ist die Burg Tenneberg (bei Walthershausen) eindeutig im Besitz der Ludowinger („castrum nostrum“) heißt es in der entsprechenden Urkunde), vielleicht schon seit 1168, falls Heinrich von Tenneberg bereits ein Burgmann der Landgrafen war.
Spätestens seit 1180 ist schließlich die alte Pfalzburg Dornburg (Saale) in ludowingischer Hand. Damit hatten die Landgrafen ein Burgennetz gespannt, das ihnen ihre Tätigkeiten im eigenen und des Reiches Interesse erleichterte.
Thüringer Landgrafenschaft (pdf - Dokument)
Am Fuße von Burgen und in deren Schutz hatten sich im Mittelalter häufig kleine Siedlungen gebildet, zuweilen auch bereits Marktflecken, und sie wurden von den Burgherren nicht selten in das Burgareal eingebunden und zu Städten ausgebaut. Diese wurden umwehrt und bildeten mit der eigentlichen Burg zusammen eine Art Großburg.
Die Landesherren trieben oft eine regelrechte Städtepolitik, um auf solche Weise ihre Position zu festigen. Da Burgen aber meist an wichtigen Straßen lagen, förderte das zugleich die Entwicklung von Märkten (Verleihung von Marktrechten). Die Stadt hatte noch zwei weitere Vorteile: sie erhielt sich (im Gegensatz zur Burg) wirtschaftlich selbst, und sie warf als Wirtschaftsorganismus für den Stadtherrn auch noch Gewinn ab (Steuern, Zölle). Andererseits wurden zuweilen Privilegien gewährt, um den Aufschwung dieser Städte zu fördern. Im Zuge des Landesausbaus haben auch die thüringischen Landgrafen Städteplanung betrieben. Welche Methoden dabei angewandt wurden, mag das Beispiel Creuzburg zeigen. Um zu einer Stadt zu kommen, hat man Bauern aus der Umgebung angesiedelt, aber offenbar auch abgeworben, wie aus den Klagen anderer Grundherren über Einnahmeeinbußen hervorgeht. Sie konnten ihre Untertanen aber nicht zurückbekommen, galt doch der Grundsatz „Stadtluft macht frei“.
Dass das Verfahren der Ludowinger keine Ausnahme war, scheint aus der großen Zahl von Wüstungen dörflicher Siedlungen in der Umgebung neugegründeter Städte hervorzugehen. In einer Art Landluft zogen die einstigen Hörigen oder Leibeigenen der Grundherren in die attraktiveren Städte und etablierten sich hier als Ackerbürger, Handwerker oder Händler.
Ähnliche landesherrliche Planung der Landgrafen ist in der zweiten Hälfte des 12.Jahrhundert an anderen Orten nachzuweisen. Wie stark dabei gestalterischer Wille im Spiel war, lässt sich an verschiedenen Stadtplänen ablesen, die wie vom Stadtarchitekten am Reißbrett entworfen wirken.
Durch Siedlungszusammenlegungen wurde Eisenach zu einer „Planstadt“, in der im letzten Jahrzehnt des 12.Jahrhunderts regelmäßige Viertel angelegt wurden. Es sieht so aus, als hätten die Ludowinger, die im „Steinhof“ ihren Hauptsitz hatten, die Entwicklung Eisenachs zur „Hauptstadt“ der Landgrafschaft im Auge gehabt. Dazu gehörten auch Gründungen kirchlichen Charakters. In Eisenach wurde 1196 die Georgenkirche gebaut, Landgraf Hermann I. gründete ferner die Jacobikirche und das Katharinenkloster (in dem er beigesetzt wurde, nicht in der Grablage des ludowingischen Hausklosters Reinhardsbrunn!), Heinrich Raspe IV. lies das Dominikanerkloster errichten.
Ludwig II. lies in Eisenach Brakteaten (Hohlpfennige) prägen, und Ludwig III. nannte sich auf einer Münze „provincialis comes de Isena (cha)“, was die Stadt gleichsam in den Rang einer landgräflichen Hauptstadt erhob.
Sangerhausen, seit der zweiten Hälfte des 11.Jahrhunderts (wenn auch ohne Burg) Stützpunkt ludowingischer Macht in Nordthüringen, erfreute sich seit Ludwig dem Springer besonderer Wertschätzung, zumal - wie er in einer Schenkungsurkunde von 1110 hervorhob - seine Vorfahren (parentes) an diesem Ort begraben lagen. Um die Wende vom 11. zum 12.Jahrhundert wurde dort die Ulrichskirche erbaut; die zum „oppidum“ ausgebaute und befestigte Stadt spielte 1194 eine Rolle bei den Auseinandersetzungen Landgraf Hermanns I. mit dem Marktgrafen Albrecht von Meißen und 1204 im Kampf mit König Philipp von Schwaben.
Seit ca.1100 war Schmalkalden in ludowingischen Besitz. Der Ausbau der Stadt
erfolgte in der zweiten Hälfte des 12.Jahrhundert; dabei kam es zu einer Erweiterung der Stadtanlage , in der der „Hessenhof“ errichtet wurde, Sitz eines landgräflichen Beamten - und wohl auch Absteigequartier der Ludowinger (1246 ist die Rede vom
„hospitium domini regis“, was auf Heinrich Raspe IV. gemünzt ist). Aus „seiner Stadt“ Schmalkalden brach Ludwig IV. 1227 mit seinem Gefolge zum Kreuzzug Friedrichs II. auf. 1246 gibt es in der Stadt einen Schultheißen, 1272 wird sie
„civitas“ genannt.
Creuzburg, 1170 von den Landgrafen erworben, wird bereits in einem Mandat Ludwig III. (ausgefertigt zwischen 1182 und 1185) „civitas“ genannt, wenngleich es in der Reinhardsbrunner Überlieferung heißt, Landgraf Hermann habe die Gründung einer Stadt beschlossen und ihr „ius civitas“ sowie Stadtwappen und Siegel verliehen.
Freyburg, zunächst „surburium“ unterhalb der Neuenburg, wurde Ende des 12.Jahrhundert planmäßig zur Stadt ausgebaut, gleichsam als landgräfliche Gegengründung zu Naumburg, wo ein Wettiner als Bischof residierte. 1261 und 1292 wird Freyburg „oppidum“ bzw. „civitas“ genannt. Auch Weißensee ist eine planmäßige landesherrliche Stadtgründung, deren Kern eine alte Fischersiedlung am Fuße der Burg war. Seit 1198 gibt es einen „magister fori“ (Marktmeister), der vermutlich der Burgmannschaft angehörte, und im 13.Jahrhundert wurde Weißensee das Stadtrecht (von Eisenach und Gotha) übertragen.
Gotha selbst wurde Ende des 12.Jahrhunderts aus einer Kaufmannssiedlung zur Stadt entwickelt. Bereits seit Ludwig II. (1140-1172) ist es Münzprägort, unter Ludwig III. (1172-90) heißt es „civitas“. Nach dem Erwerb der Burg Tenneberg (1176) wurde Waltershausen, an deren Fuß gelegen, zur Stadt ausgebaut, und ganz ähnlich verlief die Entwicklung nach 1149 in Thamsbrück, dessen Entwicklung zur Stadt wohl zu Beginn des 13.Jh. abgeschlossen war, denn 1206 wird es „civitas“ genannt.
Breitungen erwarb Ludwig III. im Jahre 1187, und er muss es unverzüglich zur Stadt ausgebaut haben, denn schon kurz danach (noch vor 1189) ist es in der Reihe der landgräflichen „civitales“ aufgeführt. In den Zusammenhang landgräflichen Städteausbaus gehört schließlich Tennstedt, das zuvor ein kleiner Marktort war. Es dürfte, an der wichtigen Straßenverbindung zwischen Eisenach und Freyburg gelegen, um 1160/70 in den Besitz der Ludowinger gelangt sein. Seit 1221 sind landgräfliche Ministeriale von Tennstedt bezeugt.
Das leitet zu einer mittelbaren Stadtförderungspolitik der Landgrafen hinüber, denn sie haben verschiedentlich über ihre Vasallen Stadtentwicklung betrieben oder doch
begünstigt, woraus sie gegebenenfalls Nutzen ziehen konnten. Das gilt etwa für Nebra, wo seit 1205 die landgräflichen Schenken von Nebra nachgewiesen sind, für Langensalza, wo die Herren von Salza im
Einvernehmen mit den Landgrafen den Stadtausbau vornahmen, oder für Treffurt, wo die Herren von Treffurt seit 1192 als landgräfliche Ministerialen bezeugt sind. Sie geben ein hübsches Beispiel von Vasallentreue ab, denn Friedrich von Treffurt setzte nach dem Tode Heinrich Raspes (1247) dem Marktgrafen Heinrich (dem Erlauchten) von Meißen, als der Thüringen in Besitz nehmen wollte, heftigen Widerstand entgegen, bis er am Ende Urfehde schwören musste.
Das System des Baus und/oder Ausbaus von Burgen und Städten als Stützpfeilern ludowingischer Macht in Thüringen hatte um 1200 indes noch Schwachstellen nach Nordwesten und Südosten. Diesen Mangel versuchte Landgraf Hermann auf höchster politischer Ebene zu beheben, und zwar dadurch, dass er sich seine Parteinahmen im politischen Wechselspiel durch Belehnungen mit Reichsgut zu erkaufen suchte. Dabei ging es um die Städte Nordhausen, Mühlhausen und Saalfeld.
Zuerst griff er nach Nordhausen, das er sich 1198 von Otto IV. zusagen ließ und mit Gewalt in seine Hand brachte. Nachdem er 1199 zu Philipp von Schwaben übergewechselt war, erhöhte er den Preis, forderte vom König alle drei Städte und bekam sie. 1200/1201 wechselte er wieder zur welfischen Partei über und wurde 1203 in Merseburg von Otto IV. als Lehnsträger der drei Reichsstädte bestätigt. Aber als er sich am 17.Sepember 1204 König Philipp zu Ichtershausen zu Füßen werfen musste, gingen die begehrten Städte wieder verloren. Nach der Ermordung Philipps (1208) nahm Hermann erneut die Partei Ottos, kehrte ihm aber ein Jahr später wiederum den Rücken, vermutlich, weil ihm der Welfe die thüringischen Reichsstädte nicht wieder zu Lehen überlies. So vereitelte das Streben Landgraf Hermanns nach Macht und Vorteil aus der Gunst der Stunde das ludowingische Konzept, durch Festpunkte von Burgen und bewehrten Städten die landgräfliche Stellung zu festigen. Dieser Beitrag hat lediglich die Burgen- und Städtepolitik der Ludowinger in Thüringen im Auge; aber eine solche lässt sich zwischen ca. 1180 und 1220 ebensogut in Hessen beobachten, nur dass die geographische Verteilung der Stadtgründungen dort noch planmäßiger betrieben zu sein scheint - und zuweilen skrupelloser, denn man setzte Städte auf fremde Territorien oder nutzte von Klöstern verliehene Rechte für die eigene Städtepolitik aus.
Abschließend - als Appendix zum eigentlichen Thema - sei der Hinweis gestattet, dass sich die Landgrafen von Thüringen bei allem politischen Machtstreben in der Zeit der höfisch-kulturellen Hochblüte um 1200 durchaus auch auf der Höhe dessen zeigten, was man den Kulturauftrag des Hochadels nennen könnte. In den 80er Jahren des 12.Jh. holte Hermann I., damals noch Pfalzgraf zu Sachsen, den Dichter Heinrich von Veldeke auf die Neuenburg und ließ ihn dort den Versroman „Eneit“ vollenden, der den Stoff des großen Nationalepos der Römer, Vergils „Aeneis“, im Stil der Ritterdichtung behandelt und am Anfang der klassischen mittelhochdeutschen Epik steht. Fortan erwies sich der Virtuos in politischem Wankelmut als einer der größten literarischen Mäzene seiner Zeit, deswegen noch generationenlang gepriesen; er beherbergte Wolfram von Eschenbach und Walther von der Vogelweide an seinem Hofe und erteilte selbst literarische Aufträge.
Es sei auch an die Prachtwerke der Buchmalerei erinnert, die ihre Hauptstätte vermutlich im landgräflichen Hauskloster Reinhardsbrunn hatte. Deren bekannteste Arbeiten sind das Psalterium für Landgraf Hermann I. und seine Gemahlin Sophie (entstanden zwischen 1211 und 1213) und das sog. Psalterium der Heiligen Elisabeth. Die Wandmalereien zum „Iwein“ Hartmanns von Aue im Hessenhof zu Schmalkalden sind die früheste (erhaltene) Darstellung weltlicher Dichtung in dieser Art.
Schließlich sei auf die Bauleistungen der Ludowinger hingewiesen, vor allem auf die landgräflichen „Baugebärden“ auf der Wartburg, der Neuenburg und der Runneburg (Weißensee). Sie orientierten sich in vielen Einzelheiten nach der staufischen Baukunst und sollten den hohen Rang der Landgrafen als „Reichsstatthalter“ auch an der Gestalt ihrer Burgen demonstrieren.
Bei dem hier vorgestellten Text handelt es sich um eine gekürzte Fassung von:
Manfred Lemmer, „Die Burgen und Städte der Landgrafen von Thüringen als Stützpfeiler ihrer Macht“, erschienen in: castrum wiszense, Schriftenreihe der Vereins zur Rettung und Erhaltung der Runneburg in Weißensee / Thür. e.V., Nr. 2/1993, Festschrift zur 825-Jahr-Feier der Runneburg in Weißensee.
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